Rechtsanwältin Anja Schnetz
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Impressum / Pflichtangaben nach dem RStV / TMG

Rechtsanwältin Anja Schnetz

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Augartenstr. 55

68165 Mannheim

 

Telefon: 0621 / 400 40 551

Fax: 0621 / 400 40 552

 

Mail: anja.schnetz(at)t-online.de

Pflichtangaben gemäß §5 TMG

RAin Anja Schnetz ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.

Die Fachanwaltsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 25340, Fax: 0721 26627

 

Berufshaftpflichtversicherung:

Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin

 

Die Tätigkeit der Rechtsanwältin, die auf dieser Website vorgestellt wird, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Fachanwaltsordnung (FAO)

Standesregelung für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de

 

Verantwortlich gemäß §55 Abs. 2 RStV: RAin Anja Schnetz, Augartenstr. 55, 68165 Mannheim

Haftungsausschluss

Die auf der Website bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Qualität und letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Urheberrechtshinweise

Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout der Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht.

Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadensersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich.

Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. 

Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

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